{"id":1010,"date":"2014-08-11T16:04:21","date_gmt":"2014-08-11T15:04:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bksit.net\/?page_id=1010"},"modified":"2021-02-02T21:33:29","modified_gmt":"2021-02-02T20:33:29","slug":"statutneu","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bksit.net\/?page_id=1010","title":{"rendered":"Statut"},"content":{"rendered":"<div id=\"CHILD_CONTENT\" align=\"center\">\n<p align=\"CENTER\"><span style=\"color: #ff0000; font-family: 'Times New Roman'; font-size: large;\">&nbsp;Statut der B\u00fcrgerkapelle Sand in Taufers<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"300\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<p align=\"left\"><b> <a name=\"inhalt\"><\/a>Inhaltsverzeichnis:<\/b><\/p>\n<p align=\"left\"><b> <a href=\"#name\">1. Name und Sitz des Vereins<\/a><br \/>\n<a href=\"#zweck\">2. Zweck des Vereins<\/a><br \/>\n<a href=\"#vermoegen\">3. Das Vereinsverm\u00f6gen<\/a><br \/>\n<a href=\"#mitglied\">4. Mitgliedschaft<\/a><br \/>\n<a href=\"#rechte\">5. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/a><br \/>\n<a href=\"#mitgliedende\">6. Die Mitgliedschaft erlischt<\/a><br \/>\n<a href=\"#organe\">7. Die Organe des Vereins<\/a><br \/>\n<a href=\"#zusammensetzung\">8. Zusammensetzung der Kapelle<\/a><br \/>\n<a href=\"#aufloesung\">9. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/a><br \/>\n<a href=\"#schluss\">10. Schlu\u00dfbemerkung<\/a><\/b><\/p>\n<p><a href=\"#anhang\">Anhang<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"90%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td align=\"justify\" width=\"100%\"><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"name\"><\/a>1. Name und Sitz des Vereins <\/b><\/span><\/p>\n<p class=\"statut\"><span style=\"font-size: small;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;B\u00fcrgerkapelle Sand in Taufers&#8220;. Er wurde im Jahr 1821 gegr\u00fcndet. F\u00fcr seinen Bestand ist keine zeitliche Begrenzung festgelegt. Vereinssitz ist das Musikpavillon in Sand in Taufers, Josef-Jungmann-Strasse Nr. 7.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"zweck\"><\/a>2. Zweck des Vereins <\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Der Hauptzweck des Vereins ist die Pflege und die Erhaltung der Blasmusik. Die Kapelle als kulturelle Institution ist bestrebt, das Kulturleben in der Gemeinde durch ihre musikalische T\u00e4tigkeit zu bereichern sowie kirchliche und weltliche Feierlichkeiten zu versch\u00f6nern. Ein besonderes Augenmerk gilt der Sensibilisierung Jugendlicher f\u00fcr Kultur, Tradition und Heimat-bewusstsein. Das Ziel der Kapelle ist es, in geschlossener Harmonie und Pflichtbewusstsein ihrem Zwecke zu entsprechen und ihren Fortbestand zu gew\u00e4hrleisten. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele, ist gemeinn\u00fctziger Natur und arbeitet ohne Gewinnabsichten. Alle Einnahmen der Kapelle werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Erhaltung des Vereins wiederverwendet. Das Mitwirken der Musikanten an der Vereinst\u00e4tigkeit geschieht auf vollkommen freiwilliger Basis und wird nicht verg\u00fctet. Der Verein ist unpolitisch. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Der Vereinszweck soll erreicht werden, durch: <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">a) regelm\u00e4\u00dfige Probent\u00e4tigkeit<br \/>\nb) regelm\u00e4\u00dfige Konzertt\u00e4tigkeit im Heimatort<br \/>\nc) Heranbildung von Jungmusikanten<br \/>\nd) Teilnahme an in- und ausl\u00e4ndischen Musikfesten und Wertungsspielen<br \/>\ne) Veranstaltung von Musikfesten und geselligen Zusammenk\u00fcnften<br \/>\nf) Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern<br \/>\ng) Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Vereinigungen und Einrichtungen des Ortes und des Landes.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"vermoegen\"><\/a>3. Das Vereinsverm\u00f6gen<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Die zur Erreichung des Vereinszweckes notwendigen Geldmittel werden aufgebracht durch: <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">&#8211; Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen<br \/>\n&#8211; Beitr\u00e4ge der Gemeinde, \u00f6ffentlicher K\u00f6rperschaften und anderer Vereinen<br \/>\n&#8211; Geld- und Sachwerte, die aus Spenden, Schenkungen, Hinterlassungen herr\u00fchren, oder aus einem anderen Grunde eingehen.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"mitglied\"><\/a>4. Mitgliedschaft<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">a) Ordentliche Mitglieder<br \/>\nZu den ordentlichen Mitglieder geh\u00f6ren die aus\u00fcbenden Musikanten, die Marketenderinnen, der F\u00e4hnrich und die Funktion\u00e4re.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">b) Ehrenmitglieder:<br \/>\nEhrenmitglieder sind Personen, welche nicht mehr aktiv in der Kapelle mitwirken, die aber aufgrund besonderer Verdienste um die Kapelle von der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vereinsvorstandes.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">c) Anw\u00e4rter:<br \/>\nAnw\u00e4rter sind Personen, die sich in musikalischer Ausbildung befinden und noch nicht aktiv in der Kapelle mitwirken. Durch verschiedene Ma\u00dfnahmen, wie &#8222;Schnupper-Teilnahme&#8220; an Proben, Spiel in kleinen Gruppen und Teilnahme an geselligen Veranstaltungen der Kapelle werden sie aber bereits an das Vereinsleben herangef\u00fchrt.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"rechte\"><\/a>5. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, an den Proben, Konzerten und sonstigen Ausr\u00fcckungen des Vereins teilzunehmen, hierzu p\u00fcnktlich zu erscheinen und dabei den Kapellmeister in seinen musikalischen Bestrebungen tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen. Sie haben das Ansehen des Vereins jederzeit zu wahren und die ihnen vom Verein anvertrauten Instrumente, Noten, Bekleidungs- und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde in sauberem und gutem Zustande zu erhalten. Sollte ein Mitglied an irgendetwas Ansto\u00df nehmen, so hat es das Recht, sich beim Obmann zu beschweren. Jedes ordentliche Mitglied hat aktives Wahlrecht. F\u00fcr das passive Wahlrecht ist die Vollj\u00e4hrigkeit Voraussetzung. Ehrenmitglieder haben aktives Wahlrecht.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"mitgliedende\"><\/a>6. Die Mitgliedschaft erlischt<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">a) durch freiwilligen Austritt.<br \/>\nb) durch Ausschluss. Wenn ein Mitglied wiederholt gegen die Satzungen verst\u00f6\u00dft, Beschl\u00fcsse der Jahreshauptversammlung oder des Vereins-vorstandes missachtet oder das Ansehen und die Interessen des Vereins sch\u00e4digt, kann der Vereinsvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit den Ausschluss beschlie\u00dfen. Das betroffene Mitglied kann innerhalb von acht Tagen dagegen rekurrieren, dies hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Jahreshauptversammlung entscheidet dann endg\u00fcltig \u00fcber den Ausschluss.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"organe\"><\/a>7. Die Organe des Vereines<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">a) Die Hauptversammlung<br \/>\nb) Der Vereinsvorstand<br \/>\nc) Das Schiedsgericht<br \/>\nd) Die Rechnungspr\u00fcfer<\/span><\/p>\n<p>a) Die Hauptversammlung<br \/>\nDie Hauptversammlung ist die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereines. Sie ist das beschlussfassende Organ und bildet somit das h\u00f6chste Gremium der Kapelle. Sie ist allj\u00e4hrlich vom Obmann an einem vom Vorstand zu bestimmenden Tag mindestens acht Tage vorher einzuberufen, und zwar unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Hauptversammlung ist bei satzungsgem\u00e4\u00dfer Einberufung bei Anwesenheit der H\u00e4lfte + 1 der Mitglieder beschlussf\u00e4hig. In zweiter Einberufung ist die Beschlussf\u00e4higkeit bei jeder Anzahl der erschienenen Mitglieder gegeben. Die zweite Einberufung muss mindestens 24 Stunden nach der ersten Einberufung angesetzt werden. Die Hauptversammlung beschlie\u00dft im allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen bleiben dabei unber\u00fccksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand beschlie\u00dft oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt. Beschl\u00fcsse \u00fcber Ab\u00e4nderung der Satzungen k\u00f6nnen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst werden, wobei mindestens 3\/4 der Mitglieder anwesend sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Die Jahreshauptversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\n* Entgegennahme der T\u00e4tigkeitsberichte des Vorstandes<br \/>\n* Entgegennahme des Kassenberichtes, des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer und Entlastung des Kassiers<br \/>\n* Ehrung verdienter Mitglieder und G\u00f6nner<br \/>\n* Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n* Wahl des Vereinsvorstandes und der zwei Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\n* Beschlussfassung \u00fcber alle jene Angelegenheiten, die vom Vereinsvorstand auf die Tagesordnung gesetzt werden<br \/>\n* Gedenken an die im abgelaufenen Jahr verstorbenen Mitglieder<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">b) Der Vereinsvorstand<br \/>\nDem Vereinsvorstand obliegt die Verwaltung des Verm\u00f6gens sowie die Organisation der Vereinst\u00e4tigkeit. Hier werden alle den Verein betreffenden Belange besprochen, und die zu unternehmenden Ma\u00dfnahmen getroffen. In seinen Aufgabenbereich f\u00e4llt auch die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Seine Amtszeit bel\u00e4uft sich auf drei Jahre.<br \/>\nDer Vereinsvorstand besteht aus acht Mitgliedern: Obmann, Kapellmeister, Kassier und weiteren f\u00fcnf Personen. Er ist beschlussf\u00e4hig bei einer Mindestanwesenheit von f\u00fcnf Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, f\u00fcr seinen Aufgabenbereich ein Mitglied der B\u00fcrgerkapelle als Beirat beizuziehen. Der Beirat hat Mitspracherecht aber kein Stimmrecht. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes ist der Obmann berechtigt, bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Hauptversammlung einen Ersatzmann aus den Reihen der Kapelle zu ernennen.<br \/>\nZu Beginn der Amtsperiode werden die Aufgaben innerhalb des Vorstandes vom Obmann einvernehmlich unter den Vorstandsmitgliedern verteilt. Die einzelnen Funktionen sind unter Artikel 8 im Detail angef\u00fchrt. Allgemeine Aufgaben, welche nicht explizit einer bestimmten Funktion zugeordnet sind, werden vom Obmann an die Vorstandsmitglieder delegiert (z. B. Anwerben von Musikanten, Koordination der Auftritte mit Marketenderinnen und F\u00e4hnrich, F\u00f6rderung und Koordination vom Spiel in kleinen Gruppen, Organisation von geselligen Veranstaltungen, usw.).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Wahlbestimmung zur Wahl des Vorstandes:<br \/>\nF\u00fcr den Vereinsvorstand werden bei der Vollversammlung f\u00fcnf Mitglieder in geheimer Wahl ermittelt. Jeder Wahlberechtigte kann dazu maximal f\u00fcnf Vorzugsstimmen abgeben. Vor Wahlbeginn tritt der scheidende Vorstand formell zur\u00fcck, und ein Interimsobmann \u00fcbernimmt den Vorsitz der Vollversammlung. Dieser darf nicht dem scheidenden Vereinsvorstand angeh\u00f6ren. Es wird sogar empfohlen, als Interimsobmann eine Pers\u00f6nlichkeit zu ernennen, welche nicht der Kapelle angeh\u00f6rt (z. B. B\u00fcrgermeister oder Altobmann). Der Interimsobmann hat die Aufgabe, die Wahl des neuen Vorstandes zu leiten und zu \u00fcberwachen. Er ernennt zwei Stimmz\u00e4hler, die ebenfalls nicht dem scheidenden Vereinsvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die f\u00fcnf Mitglieder mit den meisten Vorzugsstimmen bilden den neuen Vereinsvorstand. Falls eines der gew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder zum Obmann oder Kassier gew\u00e4hlt wird, oder die Wahl nicht annimmt, so r\u00fcckt der jeweils N\u00e4chstgew\u00e4hlte in den Vereinsvorstand nach. Erkl\u00e4rt der Interimsobmann nach erfolgter Stimmausz\u00e4hlung die Wahl f\u00fcr g\u00fcltig, muss das Wahlergebnis von allen Mitgliedern (auch von den nicht Anwesenden!) anerkannt und respektiert werden. Nach erfolgter Wahl hat der Interimsobmann die Aufgabe, den Vorstand zur ersten konstituierenden Sitzung einzuberufen. Er bleibt so lange im Amt, bis der neue Obmann von der Hauptversammlung best\u00e4tigt ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">c) Das Schiedsgericht<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich soll bei Streitigkeiten, die aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehen, der Vorstand versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln. Gelingt dies nicht, dann entscheidet ein Schiedsgericht. Dieses wird bestellt, indem jede Partei zwei Mitglieder ernennt und diese sich zusammen mit einfacher Stimmenmehrheit einen externen Obmann w\u00e4hlen. Das Schieds-gericht urteilt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes des Schiedsgerichtes. Der Entscheid ist endg\u00fcltig.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">d) Die Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\nZwei Mitglieder der Kapelle, die nicht dem Vereinsvorstand angeh\u00f6ren, werden von der Vollversammlung zu Rechnungspr\u00fcfern ernannt, und zwar f\u00fcr die Dauer von drei Jahren.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Die Rechnungsrevisoren bilden das Kontrollorgan f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Vereinsvorstandes im allgemeinen und f\u00fcr die Arbeit des Kassiers im speziellen (siehe Bestimmungen &#8211; Kassier und Hauptversammlung).<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"zusammensetzung\"><\/a>8. Zusammensetzung der Kapelle<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">a) Der Obmann<br \/>\nDer Obmann ist der rechtliche Vertreter der Kapelle. Er wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Als Obmann nimmt er gemeinsam mit dem Kapellmeister an Verbandssitzungen und allen wichtigen Versammlungen teil. Er ist verantwortlicher Organisator und sorgt f\u00fcr den reibungslosen Ablauf von allem, was die Kapelle unternimmt. Er muss von allem, was in der Kapelle vor sich geht, unterrichtet werden. Gemeinsam mit dem Vereinsvorstand bestimmt er die Teilnahme an Prozessionen, Begr\u00e4bnissen, Empf\u00e4ngen weltlicher und kirchlicher Natur, Einweihung von Denkm\u00e4lern, Baulichkeiten, usw. Alle vom Verein ausgehenden Schriftst\u00fccke m\u00fcssen vom Obmann unterzeichnet werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">b) Der Obmannstellvertreter<br \/>\nDer Obmann ernennt ein Vorstandsmitglied zu seinem Stellvertreter. Dieser vertritt den Obmann im Falle seiner Verhinderung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">c) Der Kapellmeister<br \/>\nDem Kapellmeister obliegt die musikalische Leitung der Kapelle. Er wird vom Vereinsvorstand auf unbestimmte Dauer ernannt und geh\u00f6rt ihm automatisch an. Der Kapellmeister sorgt f\u00fcr die Auswahl der Musikst\u00fccke und setzt in Absprache mit dem Obmann die Probentermine fest. Er soll versuchen bei der Zusammensetzung des Musikprogramms die musikalischen W\u00fcnsche und Vorleiben der Kapelle einflie\u00dfen zu lassen. Der Kapellmeister kann, nach vorheriger R\u00fccksprache mit dem Vereinsvorstand, Notenmaterial und Instrumente bestellen und zur Reparatur einschicken. Dem Kapellmeister obliegt gemeinsam mit dem Obmann und dem Jugendleiter die Aus- und Weiterbildung der Musikanten. Gemeinsam mit dem Obmann vertritt er die Kapelle bei s\u00e4mtlichen Anl\u00e4ssen und Veranstaltungen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">d) Der Kassier<br \/>\nDer Kassier wird von der Vollversammlung auf Vorschlag des Vereins-vorstandes mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Der Kassier ist verantwortlich f\u00fcr die Buchf\u00fchrung und erledigt alle steuerrechtlichen Verpflichtungen des Vereins. Er f\u00fchrt genaue Rechnung \u00fcber Ein- und Ausgaben und verwaltet die Kasse. Bei Veranstaltungen f\u00fchrt oder \u00fcberwacht er die Kassengebarung und legt dem Vorstand eine Abrechnung derselben vor. Er verfasst den j\u00e4hrlichen Kassenbericht, den er rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung den Rechnungspr\u00fcfern zur Kontrolle unterbreitet.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">e) Der Zeugwart<br \/>\nDer Zeugwart kleidet die Musikmitglieder ein und verwaltet das gesamte Inventar der Kapelle (Instrumente, Trachten, St\u00fchle, Notenst\u00e4nder, usw.). Er sorgt daf\u00fcr, dass nichts aus Fahrl\u00e4ssigkeit besch\u00e4digt wird und nichts verloren geht. Der Zeugwart f\u00fchrt ein Inventarbuch, in dem s\u00e4mtliches Inventar aufgezeichnet ist. Wenn es der Vereinsvorstand verlangt, hat er dar\u00fcber Bericht zu erstatten. Sollte ein Musikant aus der Kapelle ausscheiden, so hat der Zeugwart die Pflicht, Tracht und Instrument in Verwahrung zu nehmen. Das gleiche gilt f\u00fcr Nachwuchsmusikanten, die die Ausbildung nicht weiterf\u00fchren. Fehlendes Inventar kann er nach R\u00fccksprache mit dem Vereinsvorstand bestellen und erg\u00e4nzen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">f) Der Schriftf\u00fchrer<br \/>\nDer Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt bei allen Versammlungen, Sitzungen und Besprechungen Protokoll und sorgt f\u00fcr eine geordnete Aufbewahrung aller Vereinsakten. Er besorgt den Schriftverkehr mit \u00c4mtern und Vereinen, die Verst\u00e4ndigung der Musikanten vor Proben und besonderen Veranstaltungen und soll eine kurze Chronik \u00fcber besondere Begebenheiten der Kapelle f\u00fchren (evtl. auch ein Fotoalbum). Er f\u00fchrt die Mitgliederlisten und macht den Vorstand auf die F\u00e4lligkeit von Ehrungen langj\u00e4hriger Mitglieder aufmerksam. Er ist auch f\u00fcr die Pressearbeit des Vereins zust\u00e4ndig und sorgt f\u00fcr die Bekanntgabe der Vereinsveranstaltungen in der Fachpresse und in den Medien.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">g) Der Notenwart<br \/>\nDer Notenwart ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Verwaltung des Notenarchivs. Er verteilt die Noten laut Anweisungen des Kapellmeisters und hat daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Noten wieder eingesammelt und ordnungsgem\u00e4\u00df verwahrt werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">h) Der Geb\u00e4udewart<br \/>\nDer Geb\u00e4udewart verwaltet die Probelokale und das Musikpavillon. In seinen Zust\u00e4ndigkeitsbereich f\u00e4llt auch die Platzgestaltung bei Konzerten, sowie der Ausschank w\u00e4hrend der Auff\u00fchrungen. Sollten die Lokale und das Pavillon von anderen Vereinen ben\u00fctzt werden, so kann dies nur im Einvernehmen mit dem Vorstand geschehen. Instandhaltungsarbeiten k\u00f6nnen nach R\u00fcck-sprache mit dem Vereinsvorstand angeordnet werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">i) Der Jugendleiter<br \/>\nDem Jugendleiter obliegt die Anwerbung Jugendlicher f\u00fcr den Verein und deren Betreuung w\u00e4hrend der Ausbildung. Auch nach deren Aufnahme in die Kapelle ist er f\u00fcr sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verantwortlich, insbesondere bei Reisen und Ausf\u00fcgen. Der Jugendleiter sorgt f\u00fcr einen kontinuierlichen Kontakt zwischen Elternhaus, Musikschule und Kapelle.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">j) Die Musikanten<br \/>\nJeder Musikant ist freiwilliges Mitglied der Kapelle. Er ist Tr\u00e4ger von Kultur und Tradition und Mitgestalter an der gesellschaftlichen Entwicklung seiner Heimat. Der Musikant hat die Pflicht, den Anweisungen von Obmann und Kapellmeister Folge zu leisten und flei\u00dfig an den Proben und Auff\u00fchrungen teilzunehmen. Er soll dem Vereinsvorstand in der Durchf\u00fchrung seiner Arbeiten behilflich sein, haupts\u00e4chlich bei Veranstaltungen und Ausr\u00fcckungen. Beim Austritt aus der Kapelle soll er dem Obmann oder Kapellmeister die Gr\u00fcnde f\u00fcr seinen Schritt mitteilen. In diesem Falle sind Instrument und Tracht innerhalb einer Woche beim Zeugwart abzugeben, und zwar im tadellosem Zustand.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">k) F\u00e4hnrich, Stabf\u00fchrer, Marketenderinnen<br \/>\nDer F\u00e4hnrich, der Stabf\u00fchrer und die Marketenderinnen z\u00e4hlen zu den ordentlichen Mitgliedern der B\u00fcrgerkapelle. Es gelten f\u00fcr sie dieselben Bestimmungen wie f\u00fcr die Musikanten. Ihre Teilnahme an den verschiedenen Ausr\u00fcckungen wird vom Vorstand festgelegt.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"aufloesung\"><\/a>9. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Im Falle einer freiwilligen Aufl\u00f6sung des Vereins muss eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen werden. F\u00fcr die Aufl\u00f6sung ist die Anwesenheit von 3\/4 der Mitglieder erforderlich. In diesem Falle wird s\u00e4mtliches Inventar im Musikpavillon ordnungsgem\u00e4\u00df verwahrt und zusammen mit der Kasse einer \u00f6ffentlichen oder privaten K\u00f6rperschaft zu treuen H\u00e4nden bis zu einer eventuellen Wiedergr\u00fcndung \u00fcbergeben. Sollte eine Neugr\u00fcndung des Vereins nicht innerhalb von zehn Jahren erfolgen, so ist das gesamte Vereinsverm\u00f6gen einem Verein mit \u00e4hnlicher Zielsetzung zuzuweisen.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"schluss\"><\/a>10. Schlu\u00dfbemerkung<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\">Keine Satzung, auch nicht die beste der Welt, kann alle Dinge, die in einem Verein vorkommen, vorsehen und regeln. Sie kann das Wichtigste bestimmen, dem Vereinsvorstand als Entscheidungshilfe dienen und die Grundlage f\u00fcr ein geordnetes Vereinsleben darstellen. Letztendlich ist das Funktionieren des Vereins aber abh\u00e4ngig von der Einsatzbereitschaft, vom Pflichtbewusstsein und vom kameradschaftlichen Verhalten jedes einzelnen Mitgliedes. Die Beschreibung der Funktionen und \u00c4mter in der Kapelle sind in m\u00e4nnlicher Person verfasst. Alle Funktionen k\u00f6nnen aber selbstverst\u00e4ndlich auch von weiblichen Mitgliedern bekleidet werden.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-family: Arial; font-size: large;\"><b> <a name=\"anhang\"><\/a>Anhang zum Statut der B\u00fcrgerkapelle Sand in Taufers<\/b><\/span><\/p>\n<p>Ausr\u00fcckungen und Konzerte<br \/>\n<span style=\"font-size: small;\">Bei kirchlichen Auftritten mit der ganzen Kapelle muss in jedem fall die vollst\u00e4ndige Tracht getragen werden. Bei Aufm\u00e4rschen und Umz\u00fcgen entscheidet der Stabf\u00fchrer, ob mit oder ohne Rock marschiert wird.<br \/>\nNeben den bereits im Statut erw\u00e4hnten Ausr\u00fcckungen und Konzerten werden unter diesem Punkt die folgenden Verpflichtungen der B\u00fcrgerkapelle pr\u00e4zisiert:<\/span><\/p>\n<p>a) Prozessionen und Primizen in Sand in Taufers;<\/p>\n<p>b) Konzerte, die jeweils mit dem Tourismusverein von Sand in Taufers vereinbart werden;<\/p>\n<p>c) Hochzeiten von aktiven Mitgliedern der Kapelle;<\/p>\n<p>d) Anl\u00e4sse und Veranstaltungen, an denen die Beteiligung der Kapelle angebracht ist;<\/p>\n<p>e) Beerdigungen<\/p>\n<p><span style=\"font-size: small;\"><br \/>\nDie Teilnahme an einer Beerdigung soll eine letzte Ehrung f\u00fcr einen Verstorbenen sein, der sich um die B\u00fcrgerkapelle verdient gemacht hat. Da es sehr schwierig ist, die Verdienste und Leistungen eines Menschen f\u00fcr den Verein in Jahren zu messen, sind die im folgenden angef\u00fchrten Regeln als Richtlinien zu betrachten. Letztendlich muss der Vereinsvorstand entscheiden, wann und in welcher Form die Teilnahme an einer Beerdigung angebracht ist.<br \/>\nDie Kapelle beteiligt sich in folgender Form an einer Beerdigung:<br \/>\nI) bei aktiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und ehemaligen Mitgliedern, die mindestens 40 Jahre bei der Kapelle aktiv waren:<br \/>\nEhrenwache<br \/>\nTeilnahme an der Beerdigung ausgehend vom Trauerhaus mit Kranz und Fahne<br \/>\nAufstellung im Altarraum w\u00e4hrend des Sterbegottesdienstes<br \/>\nGrablied<br \/>\nII) bei ehemaligen Mitgliedern, die mindestens 25 Jahre bei der Kapelle aktiv waren sowie deren Eltern und Ehepartnern und bei Eltern und Ehepartnern aktiver Mitglieder:<br \/>\nTeilnahme an der Beerdigung ausgehend vom Trauerhaus<br \/>\nGrablied<br \/>\nIII) bei ehemaligen Mitgliedern, die mindestens 15 Jahre bei der Kapelle aktiv waren:<br \/>\nAbordnung von mindestens 3 Musikanten<br \/>\nIV) bei der Fahnenpatin:<br \/>\nAbordnung von mindestens 3 Musikanten einschlie\u00dflich Fahne<br \/>\nV) bei Pers\u00f6nlichkeiten des \u00f6ffentlichen und kirchlichen Lebens, bei ehemaligen Obm\u00e4nnern und Kapellmeistern sowie bei langj\u00e4hrigen ehemaligen Mitgliedern und deren Ehepartnern, die au\u00dferhalb der Gemeinde beerdigt werden, entscheidet der Vorstand, ob und in welcher Form die Kapelle an der Beerdigung teilnimmt.<br \/>\n<\/span> <i><span style=\"font-size: xx-small;\"><a href=\"#inhalt\">zur\u00fcck zum Inhaltsverzeichnis<\/a><\/span><\/i> <span style=\"font-size: small;\"><br \/>\n<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;Statut der B\u00fcrgerkapelle Sand in Taufers &nbsp; Inhaltsverzeichnis: 1. Name und Sitz des Vereins 2. Zweck des Vereins 3. Das Vereinsverm\u00f6gen 4. Mitgliedschaft 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder 6. 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